Welche Reform braucht das Strafverfahren?

39. Strafverteidigertag

6. - 8. März 2015

Musik- und Kongresshalle, Lübeck

Veranstalter:
Baden-Württembergische Strafverteidiger e.V. | Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. | Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. | Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. | Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V. | Strafrechtsausschuss des Kölner Anwaltverein e.V. Strafverteidigerinnen- und Strafverteidigerverein Mecklenburg-Vorpommern e.V. | Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. | Strafverteidigervereinigung NRW e.V. | Vereinigung Rheinland-Pfälzischer und Saarländischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. | Strafverteidiger Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. | Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung e.V.

Welche Reform braucht das Strafverfahren?

"Strafprozess ist ein Begriff, der großes Unheil ankündigt" (Peter-Alexis Albrecht auf dem 25. Strafverteidigertag, 2001)

 

Die Reform des Strafprozesses ist Thema des Strafverteidigertages seit es ihn gibt. Bereits 1978 forderte der Strafverteidigertag u. a. die frühzeitige Pflichtverteidigerbeiordnung im Ermittlungsverfahren, ein Teilnahmerecht bei polizeilichen/staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen und bei Durchsuchungen sowie die Wiederherstellung der Subjektrolle des Angeklagten im Hauptverfahren. Stattdessen kamen die fortschreitende Verpolizeilichung des Ermittlungsverfahrens und eine immer weitere Straffung des Verfahrens auf Kosten der Beschuldigtenrechte. Älter noch als der Strafverteidiger ist die Klage über Ressourcenknappheit und Überlastung der Justiz. 

 

Zuletzt 2001 wurde den sog. "Eckpunkten einer Reform des Strafverfahrens" angekündigt, den Strafprozess grundlegend zu reformieren. Unter der Bezeichnung "partizipatorisches Verfahren" sollten erstmals auch Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren durch erweiterte Teilhabe- und Informationsrechte gestärkt werden - für den Preis eines Transfers in die Hauptverhandlung. Als die "Reform" den Gesetzgebungsprozess erreichte, war von Partizipation längst keine Rede mehr. Stattdessen kamen Opferrechtsreform und Justizmodernisierungsgesetz 1 & 2. 

 

Skepsis ist also angebracht, wenn von Strafprozessreform die Rede ist. Dabei gäbe es vieles, das dringend refomiert gehörte. Zeit, selbst in die Offensive zu gehen und zu fragen: Welche Reform braucht der Strafprozess? 

 

 

 

 

Programm

Freitag, 6. März 2015: 18:30 - 20:30 Uhr

Musik- und Kongresshalle (MuK)

 

Eröffnung und Begrüßung: Eröffnungsvortrag

"Wahrnehmungsherrschaft über die Beweiserhebung und das Recht auf ein faires Verfahren" / RA Gerald Goecke (Kiel) 

Im Anschluss: Empfang der Gäste des Strafverteidigertages im Foyer der MuK

 

Samstag, 7. März 2015: 09:30 - 12:30 / 14:00 - 17:00 Uhr 

 

Arbeitsgruppen 

 

AG 1: Ermittlungsverfahren

Referent/innen: RA Stefan Conen, Berlin / Kriminaldirektorin Karline Starkgraf, Sächsische Hochschule der Polizei / RiBGH Dr. Ralf Eschelbach 

Moderation: RA Dr. Toralf Nöding, Berlin 

 

AG 2: Hauptverhandlung I / Unmittelbarkeit, Beweisaufnahme, Revision

Referenten: N.N.

Moderation: N.N. 

 

AG 3: Hauptverhandlung II / Grundlagen der Hauptverhandlung

Referent/innen: RA Kai Guthke, Frankfurt (zum Zwischenverfahren) / Prof. Dr. Frank Meyer, Zürich (zur Absprachepraxis) / Wilhelm Tophinke, Psychiater, Hamburg / Prof. Petra Velten, Lind (zum Schuldinterlokut)

Moderation: RA Arne Timmermann, Hamburg

 

AG 4: Dokumentationspflicht im Strafverfahren / Warum eigentlich nicht?

Referenten: Prof. Dr. Karsten Altenhain, Universität Düsseldorf / RA Prof. Dr. Bernd v. Heintschel-Heinegg, VRiBayObLG a. D., VRiOLG a. D. Straubing / N.N. / RA Prof. Dr. Endrik Wilhelm, Dresden

Moderation: RA Dr. Jan Bockemühl, Regensburg

 

AG 5: Generalrevision der Untersuchungshaft

Referent/innen: RAin Iris-Maria Killinger, Hamburg / Porf. Dr. Jörg Kinzig Tübingen / RA Dr. Stefan König, Berling / RiKG Detlef Lind / RA Christof Püschel, Köln / Dr. Med. Hanna Ziegert, München 

Moderation: RAin Dr. Kersten Woweries, Berlin 

 

AG 6: Jugendstrafrecht: "Wer nicht hören will ... "

Referent/innen: Prof. Dr. Klaus Boers, Universität Münster / Prof. Dr. Theresia Höynck, Universität Kassel / Ute McKendry, RiAG Borna

Moderation: RA Lukas Peplow, Köln 

 

AG 7: Strafvollzug im Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit?

Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen begrenzt. In der JVA besteht ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis. Es wird daher um verbindliche Anmeldung gebeten (mit Name, Vorname und Geb.-Datum). Bitte nehmen Sie keine Mobiltelefone, Laptops o. ä. mit zur JVA! 

Referent/innen: VRiLG Horst Becker, LG Hamburg / Prof. Dr. Bernd Maelicke, Kiel / Ltd. RDin Agnete Mauruschat, Leiterin JVA Lübeck / RA Urs Erdmann Pause, Kiel

Moderation: RA Uwe Bartscher, Kiel 


AG 8: Hören, Sehen, Verstehen / Rollenverhalten in der Hauptverhandlung

Referent/innen: Dirk Fabricius, Jurist, Psychologe, Universität Frankfurt / Nele Neitzke, Dramaturgin, Mainfrankentheater Würzburg / Swantje Nölke, Theaterpädagogin, Schauspiel Leipzig

 

 

Im Anschluss: 

Aktuelles aus Europa. RA Dr. Heiko Ahlbrecht informiert über aktuelle Entwicklungen des europäischen Strafrechts

 

Historischer Vortrag: 

Landgerichtspräsident i.R. Hans-Ernst Böttcher: "Der Lübecker Jurist gustav Radbruch - aktueller denn je"

 

Sonntag, 4. März 2015: 10:00 - 12:00 Uhr

Schlussdiskussion