Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

RVG - Neues Vergütungsrecht in Strafsachen

05.05.2004 17:30 -19:30

Referent :
RiOLG Detlef Burhoff, Hamm / Münster

Oldenburg: 05.05.2004, 17.30 – 19.30 Uhr,
City Club Hotel, Europaplatz 4 – 6, Oldenburg

Göttingen: 12.05.2004, 17.30 – 19.30 Uhr,
Hotel Am Papenberg, Hermann-Rein-Str. 2, Göttingen

Hannover: 02.06.2004 18.30 – 20.30 Uhr,
Hörsaal der Apothekerkammer, An der Markuskirche 3, Hannover

Bremen: 09.06.2004 18.30 – 20.30 Uhr,
Villa Ichon, Goetheplatz 4, Bremen

Braunschweig: 23.06.2004 17.30 – 19.30 Uhr,
Marriott Hotel Kennedyplatz, Braunschweig

Osnabrück: 30.06.2004 18.30 – 20.30 Uhr,
advena hotel hohenzollern, Theodor-Heuss-Platz 5, Osnabrück

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist inzwischen vom Bundestag verabschiedet worden und wird aller Voraussicht nach am 01.07.2004 in Kraft treten. Es bringt – neben einer Anhebung der Vergütung - eine grundlegende Änderung des anwaltlichen Gebührenrechts. Dies gilt insbesondere für die Gebühren in Strafsachen.

Herr RiOLG Detlef Burhoff war Mitglied der vom Bundesjustizministerium eingesetzten Kommission, die das RVG entworfen hat. Er wird den strafrechtlichen Teil des RVG darstellen.

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO.

Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich oder per Fax an die Geschäftsstelle der VNBS (s.o.).

Die Teilnahmegebühr beträgt 40,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 60,00 € für Nichtmitglieder. Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung, und zwar ausschließlich durch Überweisung auf das Konto der VNBS Postbank Hannover, Konto-Nr. 21327-308, BLZ 250 100 30 (bitte keine Schecks!). Wir weisen darauf hin, dass mit der Anmeldung der Seminarvertrag zustande kommt. Für den Fall unzureichender oder überzähliger Anmeldung behalten wir uns den Rücktritt vor.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei kurzfristigen Abmeldungen (ab eine Woche vor Seminarbeginn) die Seminargebühr von uns geltend gemacht werden muss und wir in diesem Fall grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr vornehmen können. Mit einer Übertragung der Teilnahmeberechtigung sind wir jedoch einverstanden, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt werden.