Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Sexualstrafrecht

05.05.2007 10:00 -17:00

Referenten:
StAin Dr. Susanne Folkers, Bochum
RA Dr. h. c. Rüdiger Deckers, Düsseldorf

in Hannover, Hotel Schweizerhof, Hinüberstr. 6

Themenübersicht:

  • § 176a II Nr. 1 StGB (Eindringen) unter Berücksichtigung von § 176 III StGB n. F.
  • § 177 StGB: Nötigungsmittel; besonders schwere Fälle; Qualifikationen mit Tatmitteln (Abs. 3, 4); minder schwere Fälle
  • Strafzumessungsfragen, insbesondere § 46a StGB
  • nachträgliche und vorbehaltene Sicherungsverwahrung, §§ 66a, 66b StGB
  • Ermittlungsmethoden zur Sachaufklärung bei Sexualdelikten
  • Fehler der Verteidigung aus Sicht der Staatsanwaltschaft
  • Fehlerquellen in Sexualstrafverfahren aus Sicht der Verteidigung
  • Familienrechtlicher Kontext - Akten
  • Bericht über Deliktsserie - primacy-recency-Effekt
  • materiellrechtliche Probleme bei § 177 zur inneren Tatseite
  • aussagepsychologische Probleme zur inneren Tatseite bei § 177 StGB
  • Entstehungsgeschichte der Aussage: Lebenskrise? Schriftliche Aufzeichnungen? Beeinflusste, therapierte Erinnerungen? Autosuggestionen / Pseudoerinnerungen? Vorschädigungen?
  • Gedächtnispsychologische Forschung und ihre Umsetzung in foro

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO.

Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax (0511 / 383 97 88) oder Email (vnbs@strafverteidiger-vnbs.de) an die Geschäftsstelle der VNBS.

Die Teilnahmegebühr beträgt 100,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 150,00 € für Nichtmitglieder. Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung, und zwar ausschließlich durch Überweisung auf das Konto der VNBS Postbank Hannover, Konto-Nr. 21327-308, BLZ 250 100 30 (bitte keine Schecks!). Wir weisen darauf hin, dass mit der Anmeldung der Seminarvertrag zustande kommt. Für den Fall unzureichender oder überzähliger Anmeldung behalten wir uns den Rücktritt vor.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei kurzfristigen Abmeldungen (ab eine Woche vor Seminarbeginn) die Seminargebühr von uns geltend gemacht werden muss und wir in diesem Fall grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr vornehmen können. Mit einer Übertragung der Teilnahmeberechtigung sind wir jedoch einverstanden, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt werden.