Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Beschleunigungsgrundsatz und Verfahrensverzögerung im Strafverfahren

15.11.2008 10:00 -17:00

Referenten:
RA Prof. Dr. Reinhold Schlothauer, Bremen
VRiLG Dr. Dieter Temming, Osnabrück

in Bremen, Maritim Hotel / Congress Centrum, Saal Roselius, Hollerallee 99

Die Menschenrechtskonvention gibt jedem Angeklagten das Recht auf Verhandlung in angemessener Zeit (Art. 6 Abs. 1 S. 2), insbesondere in Haftsachen (Art. 5 Abs. 3 S. 1). Verstößen gegen dieses Gebot wurde bislang im Rahmen der Strafzumessung Rechnung getragen. Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH (StV 2008, 133) soll die konventionswidrige Verfahrensverzögerung nunmehr nur noch in der Form berücksichtigt werden, dass ein Teil der verhängten Strafe für vollstreckt erklärt werden kann.

In dem Seminar werden u. a. folgende Themen behandelt:

  • (notwendige) Beschleunigung und Verzögerungen
  • Konsequenzen der Verzögerung nach der MRK
  • Beschluss des Großen Senats für Strafsachen: (nur noch) Strafzumessungslösung?
  • Feststellungen zur Verfahrensverzögerung in der Hauptverhandlung und danach
  • Rüge der Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren
  • Besonderheiten bei Untersuchungshaft
  • Verzögerungen durch die Verteidigung (insbesondere Terminsprobleme)