Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Verteidigung in Strafvollzugssachen

13.12.2008 10:00 -17:00

Referenten:
RA Dr. Helmut Pollähne, Bremen
RiLG Lars Malskies, Hildesheim

in Hannover, Novotel, Podbielskistr. 21 - 23

Auch nach rechtskräftiger Verurteilung stellen sich dem Verteidiger zahlreiche Aufgaben, insbesondere bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen, auch wenn dieses Betätigungsfeld noch immer viel zu wenig genutzt wird. Die Aufgaben der Verteidigung sind nicht leichter geworden, nachdem die Gesetzgebungskompetenz durch die Föderalismusreform auf die Länder übertragen worden ist. Niedersachsen hat versucht, Straf-, Untersuchungs- und Jugendhaft in einem Gesetz zu regeln, Bremen hat bislang nur den Jugendvollzug geregelt.

In dem Seminar werden u. a. folgende Themen behandelt:

  • Einweisung nach Vollstreckungsplan und Abweichungen
  • Vollzugsziel: Resozialisierung und / oder Schutz der Allgemeinheit
  • Aufnahmeuntersuchung / Vollzugsplan
  • Verlegung
  • Offener / geschlossener Vollzug
  • Lockerungen: Ausgang, Urlaub, Freigang
  • Rechtsbehelfe: Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Rechtsbeschwerde

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (5,5 Zeitstunden).

Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax (0511 / 383 97 88) oder Email (vnbs@strafverteidiger-vnbs.de) an die Geschäftsstelle der VNBS.

Die Teilnahmegebühr beträgt 130,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 190,00 € für Nicht-mitglieder. Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger als drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind, beträgt der Beitrag 100,00 € (Mitglieder) bzw. 150,00 € (Nichtmitglieder). Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung, und zwar ausschließlich durch Überweisung auf das Konto der VNBS Postbank Hannover, Konto-Nr. 21327-308, BLZ 250 100 30 (bitte keine Schecks!). Wir weisen darauf hin, dass mit der Anmeldung der Seminarvertrag zustande kommt. Für den Fall unzureichender oder überzähliger Anmeldung behalten wir uns den Rücktritt vor.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei kurzfristigen Abmeldungen (ab eine Woche vor Seminarbeginn) die Seminargebühr von uns geltend gemacht werden muss und wir in diesem Fall grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr vornehmen können. Mit einer Übertragung der Teilnahmeberechtigung sind wir jedoch einverstanden, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt werden.