Veranstaltung- und Seminararchiv

Ereignis

Vermögensabschöpfung im Strafverfahren

09.05.2009 10:00 -17:00

Referent: RA Eberhard Kempf, Frankfurt

in Hannover, Kastens Hotel Luisenhof, Luisenstr. 1 - 3

Themenübersicht:

1. Materielles Recht: Einziehung und Verfall

  • Einziehung gem. § 74 StGB
  • Verfall gem. § 73 StGB
  • Original- und Wertersatzverfall, §§ 73, 73a StGB
  • Verteidigungschancen bei drohendem Verfall
  • „Drittverfall“ gem. § 73 III StGB; Verfall bei Mittätern und juristischen Personen
  • Erweiterter Verfall gem. § 73d StGB
  • „Härteklausel“, § 73c StGB

2. Prozessrecht

  • Übersicht §§ 111b ff StPO: Dinglicher Arrest und Beschlagnahme
  • Vollstreckungssichernde Beschlagnahme, §§ 111b I, 111c StPO
  • Dinglicher Arrest, §§ 111b II, 111d StPO
  • Notveräußerung, § 111l StPO

3. „Rückgewinnungshilfe“ für Geschädigte

  • Regelungszweck; Voraussetzungen und Ablauf
  • „Auffangrechtserwerb“ des Staates, § 111i StPO

Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung nach § 15 FAO (5,5 Zeitstunden).

Anmeldungen bitte ausschließlich schriftlich, per Fax (0511 / 383 97 88) oder Email (vnbs@strafverteidiger-vnbs.de) an die Geschäftsstelle der VNBS.

Die Teilnahmegebühr beträgt 130,00 € für Mitglieder der Strafverteidigervereinigungen und 190,00 € für Nicht-mitglieder. Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht länger als drei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind, beträgt der Beitrag 100,00 € (Mitglieder) bzw. 150,00 € (Nichtmitglieder). Die Teilnahmegebühr ist zahlbar mit der Anmeldung, und zwar ausschließlich durch Überweisung auf das Konto der VNBS Postbank Hannover, Konto-Nr. 21327-308, BLZ 250 100 30 (bitte keine Schecks!). Wir weisen darauf hin, dass mit der Anmeldung der Seminarvertrag zustande kommt. Für den Fall unzureichender oder überzähliger Anmeldung behalten wir uns den Rücktritt vor. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass bei kurzfristigen Abmeldungen (ab eine Woche vor Seminarbeginn) die Seminargebühr von uns geltend gemacht werden muss und wir in diesem Fall grundsätzlich keine Rückerstattung der Gebühr vornehmen können. Mit einer Übertragung der Teilnahmeberechtigung sind wir jedoch einverstanden, sofern uns Name und Anschrift des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt werden.