Stellungnahme

Ereignis

Presseerklärung zum Lauschangriff gegen Strafverteidiger

21.01.2003
Startzeit: 00:01

0Presseerklärung

des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover e.V.

und

der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer

Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

zum Lauschangriff des LKA Niedersachsen gegen einen hannoverschen Rechtsanwalt (Bericht der HAZ vom 17.01.2003)

Die Rechtslage ist eindeutig: Der Verteidiger eines Beschuldigten im Strafverfahren darf nicht abgehört werden, weder am Telefon noch bei sonstigen Gesprächen. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits 1985 entschieden. Ebenso eindeutig ist der Verteidiger berechtigt, mit Zeugen zu sprechen und diese zu befragen. Dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Bitte von Rechtsanwalt Dr. Hüttl um ein Gespräch mit dem Zeugen „ungewöhnlich“ findet, mag daran liegen, dass von diesem Recht der Verteidigung (zu) selten Gebrauch gemacht wird. Dies berechtigt die Ermittlungsbehörden aber nicht dazu, mit Hilfe von Wanzen in Bereiche einzudringen, die durch das Grundgesetz und die Strafprozessordnung ausdrücklich geschützt sind.

Nach der Stellungnahme von Oberstaatsanwalt Kaiser sollte mit dem Lauschangriff eine Beeinflussung des Zeugen durch Rechtsanwalt Dr. Hüttl bewiesen werden. Der in den Gerichtsbeschlüssen genannte Grund, Leib und Leben des Zeugen seien in Gefahr gewesen, ist offenbar nur vorgeschoben worden, um zumindest ansatzweise den gesetzlichen Anforderungen genüge zu tun.

Lauschangriffe greifen tief in die grundgesetzlich geschützten Rechte der Bürger ein, so dass diese Maßnahmen der richterlichen Kontrolle unterliegen sollen und müssen. Der Fall des Rechtsanwalts Dr. Hüttl zeigt, dass die vorgeschriebene richterliche Kontrolle von Ermittlungshandlungen nicht ausreichend funktioniert. Offensichtlich ist dem Bestreben der Ermittlungsbehörden nach umfassender Überwachung nur durch gesetzliche Einschränkung der Lauschmöglichkeiten wirksam zu begegnen.

Erika Garraway                                                           Hans Holtermann
Vorsitzende des Rechtsanwalts- und Vorsitzender der Strafverteidigervereinigung
Notarvereins Hannover Niedersachsen / Bremen

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