Stellungnahme
Ereignis
Teilnahme von Referendaren und Praktikanten an Besprechungen in JVAs
17.02.2003Startzeit: 00:01
Das niedersächsische Justizministerium hat auf Anfrage des Kollegen RA Klein aus Osnabrück zur Teilnahme von Rechtsreferendaren und Jurapraktikanten an Verteidigerbesprechungen mit Untersuchungsgefangenen Stellung genommen.
Danach sind Besuchsgenehmigungen für Referendare oder Praktikanten nicht erforderlich. Der Status ist durch die Zuweisungsverfügung oder bei Praktikanten in sonst geeignetere Weise nachzuweisen.
Justizbehörden und JVAs sind vom Ministerium unterrichtet worden.
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